Selbsttest: Betrifft dich die KI-Verordnung?

Beantworte ein paar einfache Fragen zu deinem KI-Einsatz. Danach weißt du, welche Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten für dich gelten.

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Frage 1 von ca. 6scope

Werden das KI-System oder seine Ergebnisse (Outputs) in der EU genutzt oder dort für Personen bereitgestellt?

Auch Anbieter/Betreiber aus Drittstaaten fallen unter die KI-VO, sobald der Output in der EU verwendet wird.

Dieser Test ersetzt keine Rechtsberatung. Er beruht auf Art. 50 KI-VO (VO (EU) 2024/1689), den Leitlinien der EU-Kommission und dem Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Geltungsbeginn von Art. 50: 2. August 2026.