Muss KI gekennzeichnet werden? Wer bei KI-Bildern in der Pflicht ist

Kennzeichnen muss, wer KI-Bilder beruflich einsetzt: dein Unternehmen selbst, nicht der Anbieter des KI-Tools. Seit dem 2. August 2026 verlangt der AI Act, die KI-Verordnung der EU, dass täuschend echte KI-Inhalte beim Veröffentlichen sichtbar offengelegt werden. Wir zeigen, wer zwischen Agentur und eigenem Team zuständig ist und welche Bilder überhaupt betroffen sind.
Wer muss KI-Bilder kennzeichnen: der Toolanbieter oder du?
Die Pflicht liegt bei dem, der den KI-Einsatz verantwortet und die Bilder beruflich nutzt. Der AI Act nennt diese Rolle Betreiber. Betreiber ist im Regelfall dein Unternehmen.
Viele Marketingteams gehen davon aus, dass der Bildgenerator die Sache erledigt, weil er seine Bilder ohnehin intern markiert. Diese Annahme ist der häufigste Fehler beim Thema KI-Kennzeichnung. Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen. Der Anbieter entwickelt das KI-System oder bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Das sind, umgangssprachlich, die Hersteller der Bildgeneratoren. Der Betreiber verwendet das System beruflich, im Gesetz wörtlich „in eigener Verantwortung“. Das bist in aller Regel du. Eine Merkhilfe: Der Anbieter baut das Werkzeug, der Betreiber arbeitet damit. Nur wer ein KI-System rein privat nutzt, fällt aus der Pflicht heraus.
Geregelt ist das in Art. 3 und Art. 50 AI Act. Die Offenlegungspflicht für täuschend echte Bild-, Ton- und Videoinhalte trifft dort ausdrücklich die Betreiber. Sie gilt seit dem 2. August 2026. Einen Gesamtüberblick über die Kennzeichnungspflicht findest du hier: Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Typische Betreiber, auch wenn sie sich selbst nie so nennen würden:
- die Marketingabteilung, die KI-Produktbilder oder Kampagnenmotive veröffentlicht
- der Online-Shop, der echte Kleidung an KI-generierten Models zeigt
- die Immobilienvermarktung, die aus einem Foto ein KI-animiertes Rundgang-Video macht
- der Verlag, der ein KI-generiertes Cover einsetzt
Kurz gesagt: Wer den KI-Einsatz verantwortet und die Inhalte beruflich nutzt, kennzeichnet. Das Tool nimmt dir diese Aufgabe nicht ab.
Noch unklar, ob du betroffen bist?
Selbsttest startenAgentur, Freelancer, eigene Mitarbeiter: Wer kennzeichnet in welchem Setup?
Es kennzeichnet, wer entscheidet, ob und wie KI zum Einsatz kommt. Im Zweifel trifft die Pflicht das Unternehmen als Ganzes und fast nie die einzelne Person am Rechner.
Die EU-Kommission hat genau diese Frage in ihren Leitlinien zu den Transparenzpflichten vom Juli 2026 geklärt. Leitlinien sind offizielle Auslegungshilfen: rechtlich nicht bindend, aber der Maßstab, an dem sich Aufsichtsbehörden orientieren. Danach gilt: Mitarbeiter, die nach Weisung und unter Kontrolle ihres Arbeitgebers arbeiten, sind keine eigenen Betreiber. Dasselbe gilt für Freelancer, die im Auftrag und unter Verantwortung des Unternehmens produzieren. Spannend wird es im Dreieck zwischen Agentur und Kunde.
| Dein Setup | Wer Betreiber ist und offenlegen muss |
|---|---|
| Ein Mitarbeiter erstellt KI-Bilder im Job | Das Unternehmen. Der einzelne Mitarbeiter ist kein eigener Betreiber. |
| Ein Freelancer arbeitet nach deinen Vorgaben und unter deiner Kontrolle | Dein Unternehmen. |
| Eine Agentur erstellt KI-Bilder in eigener Verantwortung, der Kunde veröffentlicht sie nur | Die Agentur. Sie muss zusätzlich dafür sorgen, dass ihr Hinweis das Publikum wirklich erreicht, etwa über eine vertragliche Regelung mit dem Kunden. |
| Der Kunde gibt vor, ob und wie KI eingesetzt wird | Der Kunde ist dann selbst Betreiber, gegebenenfalls neben der Agentur. |
Ein Mitarbeiter erstellt KI-Bilder im Job
- Wer Betreiber ist und offenlegen muss
- Das Unternehmen. Der einzelne Mitarbeiter ist kein eigener Betreiber.
Ein Freelancer arbeitet nach deinen Vorgaben und unter deiner Kontrolle
- Wer Betreiber ist und offenlegen muss
- Dein Unternehmen.
Eine Agentur erstellt KI-Bilder in eigener Verantwortung, der Kunde veröffentlicht sie nur
- Wer Betreiber ist und offenlegen muss
- Die Agentur. Sie muss zusätzlich dafür sorgen, dass ihr Hinweis das Publikum wirklich erreicht, etwa über eine vertragliche Regelung mit dem Kunden.
Der Kunde gibt vor, ob und wie KI eingesetzt wird
- Wer Betreiber ist und offenlegen muss
- Der Kunde ist dann selbst Betreiber, gegebenenfalls neben der Agentur.
Für Auftraggeber heißt das: Wer seiner Agentur freie Hand lässt und den KI-Einsatz weder anordnet noch steuert, ist nach den Leitlinien kein Betreiber. Sobald du aber vorgibst, dass und wie KI genutzt wird, wandert die Pflicht zu dir. Weil diese Grenze im Alltag verschwimmt, gehört die Kennzeichnung vertraglich geregelt. KI-Assets in der Agentur
Die Rollenfrage entscheidet sich also an der Kontrolle über den KI-Einsatz. Der Name auf der Rechnung ist zweitrangig.
Sichtbar und maschinenlesbar: Warum das Label deines KI-Tools nicht reicht
Der AI Act verlangt zwei getrennte Dinge: eine maschinenlesbare Markierung durch den Toolanbieter und eine sichtbare Offenlegung durch dich als Betreiber. Die eine Ebene ersetzt die andere nicht.
Der Anbieter muss dafür sorgen, dass die Ausgaben seines Systems als künstlich erzeugt erkennbar sind, soweit das technisch machbar ist. Diese Markierung steckt zum Beispiel in den Metadaten, also in unsichtbaren Zusatzinformationen, die in der Bilddatei mitgespeichert werden. Menschen sehen davon nichts, Prüfsoftware kann sie auslesen. Deine Offenlegung als Betreiber richtet sich dagegen an Menschen: Das Publikum muss spätestens beim ersten Kontakt erkennen können, dass ein Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
| Anbieter (Toolhersteller) | Betreiber (dein Unternehmen) | |
|---|---|---|
| Pflicht | Maschinenlesbare Markierung der Ausgaben | Sichtbare Offenlegung beim Veröffentlichen |
| Richtet sich an | Software, die Inhalte automatisch prüft | Menschen, die den Inhalt sehen |
| Rechtsgrundlage | Art. 50 Abs. 2 AI Act | Art. 50 Abs. 4 AI Act |
| Gilt seit | Seit 2. August 2026; Bestandssysteme mit Frist bis 2. Dezember 2026 | Seit 2. August 2026, ohne Übergangsfrist |
Pflicht
- Anbieter (Toolhersteller)
- Maschinenlesbare Markierung der Ausgaben
- Betreiber (dein Unternehmen)
- Sichtbare Offenlegung beim Veröffentlichen
Richtet sich an
- Anbieter (Toolhersteller)
- Software, die Inhalte automatisch prüft
- Betreiber (dein Unternehmen)
- Menschen, die den Inhalt sehen
Rechtsgrundlage
- Anbieter (Toolhersteller)
- Art. 50 Abs. 2 AI Act
- Betreiber (dein Unternehmen)
- Art. 50 Abs. 4 AI Act
Gilt seit
- Anbieter (Toolhersteller)
- Seit 2. August 2026; Bestandssysteme mit Frist bis 2. Dezember 2026
- Betreiber (dein Unternehmen)
- Seit 2. August 2026, ohne Übergangsfrist
Ein Beispiel: Dein Bildgenerator liefert ein Kampagnenmotiv mit sauberer maschinenlesbarer Markierung. Du postest es ohne sichtbaren Hinweis. Die Anbieterpflicht kann damit erfüllt sein, deine Betreiberpflicht ist es nicht.
Dazu kommt eine Übergangsregelung der EU: Anbieter von KI-Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Für deine Pflicht als Betreiber ändert das nichts, sie gilt bereits. Es verschärft die Lage sogar: Bis Dezember ist nicht einmal sichergestellt, dass Bestands-Tools überhaupt markieren. Wer sich heute auf sein Tool verlässt, steht im Zweifel doppelt ohne Kennzeichnung da. Und selbst eine vorhandene Markierung kann unterwegs verloren gehen, weil viele Plattformen Metadaten beim Hochladen oder Bearbeiten entfernen. Mehr zu den Fristen: Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?. Wie du die sichtbare Kennzeichnung praktisch umsetzt: KI-Bilder kennzeichnen Schritt für Schritt.
Merke dir die Arbeitsteilung so: Der Anbieter markiert für Maschinen, du legst für Menschen offen.
Wann du selbst zum Anbieter wirst
Wer ein KI-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet oder in Betrieb nimmt, wird rechtlich zum Anbieter. Ein eigenes KI-Modell ist dafür nicht nötig.
Der AI Act knüpft die Anbieterrolle an das System, das unter deinem Namen läuft. Auch wer ein KI-System nur entwickeln lässt und es dann unter eigener Marke einsetzt oder Kunden bereitstellt, übernimmt die Anbieterpflichten, einschließlich der maschinenlesbaren Markierung. Entscheidend ist das System unter deiner Marke. Wer ein fremdes Tool lediglich nutzt und dessen Bilder veröffentlicht oder verkauft, bleibt Betreiber.
Lässt ein Unternehmen z. B. einen Bildgenerator entwickeln und stellt ihn als eigenes „Studio“ der gesamten Unternehmensgruppe oder externen Kunden bereit, ist es Anbieter dieses Systems. Das gilt auch, wenn das Studio nur ein fremdes KI-Modell über eine Schnittstelle (API) einbindet, also ein sog. KI-Wrapper ist; entscheidend ist der eigene Name, nicht die Entwicklungstiefe. Nutzt das Unternehmen das System zugleich für die eigene Kommunikation, kommt die Betreiberrolle hinzu.
Welche Bilder betroffen sind und welche nicht
Kennzeichnungspflichtig ist, was echt wirkt, aber künstlich erzeugt oder verändert wurde. Auch ein bearbeitetes Echtfoto kann darunterfallen.
Das Gesetz nennt solche Inhalte Deepfakes: durch KI erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und dabei fälschlich echt wirken. Auch eine komplett erfundene, realistisch wirkende Person fällt darunter. Als Faustregel aus der Praxis: Betroffen sind täuschend echte Darstellungen von allem, was dir im Alltag begegnen kann, von Menschen und Räumen bis zu Produkten und Lebensmitteln. Wo genau die Grenze verläuft: Deepfake-Definition.
| Beispiel | Kennzeichnungspflichtig? |
|---|---|
| KI-generiertes Produktbild oder Kampagnenmotiv, täuschend echt | Ja, sichtbare Offenlegung |
| Echtfoto, per KI möbliert oder zum Video animiert | Ja, sichtbare Offenlegung |
| Farbkorrektur, Rauschunterdrückung, Standard-Retusche | Nein. Keine wesentliche Veränderung, kein täuschend echtes Ergebnis |
| Erkennbar unrealistischer Stil, etwa Comic oder Illustration | Nein. Wirkt nicht echt, ist also kein Deepfake |
| Künstlerische, satirische oder fiktionale Werke, als solche erkennbar | Abgeschwächt: Offenlegung reicht in einer Form, die das Werk nicht stört |
| Rein private, nicht berufliche Nutzung | Nein. Ohne beruflichen Einsatz keine Betreiberpflicht |
KI-generiertes Produktbild oder Kampagnenmotiv, täuschend echt
- Kennzeichnungspflichtig?
- Ja, sichtbare Offenlegung
Echtfoto, per KI möbliert oder zum Video animiert
- Kennzeichnungspflichtig?
- Ja, sichtbare Offenlegung
Farbkorrektur, Rauschunterdrückung, Standard-Retusche
- Kennzeichnungspflichtig?
- Nein. Keine wesentliche Veränderung, kein täuschend echtes Ergebnis
Erkennbar unrealistischer Stil, etwa Comic oder Illustration
- Kennzeichnungspflichtig?
- Nein. Wirkt nicht echt, ist also kein Deepfake
Künstlerische, satirische oder fiktionale Werke, als solche erkennbar
- Kennzeichnungspflichtig?
- Abgeschwächt: Offenlegung reicht in einer Form, die das Werk nicht stört
Rein private, nicht berufliche Nutzung
- Kennzeichnungspflichtig?
- Nein. Ohne beruflichen Einsatz keine Betreiberpflicht
Der Grund für die Retusche-Ausnahme: Eine bloße Farbkorrektur erzeugt kein täuschend echtes Ergebnis und führt niemanden in die Irre. Genau daran, an der möglichen Täuschung, hängt die Pflicht. KI-Inhalte zu kennzeichnen heißt also keineswegs, jedes bearbeitete Bild zu labeln.
Label, was täuschen könnte, und nur das.
Fazit: KI-Bilder kennzeichnen ist deine Aufgabe, und sie ist machbar
Das Problem ist selten die Technik, es ist die Zuständigkeit. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt und die Inhalte beruflich einsetzt, ist als Betreiber selbst in der Pflicht, seit dem 2. August 2026 und ohne Übergangsfrist. Die Arbeitsteilung des Gesetzes bleibt daneben bestehen: Toolanbieter markieren für Maschinen, du legst sichtbar für Menschen offen. Zu tun ist deshalb zweierlei: Kläre, wer bei dir und deinen Dienstleistern die Kennzeichnung verantwortet, und setze einen Ablauf auf, der jedes betroffene Bild sichtbar und dauerhaft kennzeichnet.
Zum Kostenrisiko: Der AI Act sieht für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag. In Deutschland wacht die Bundesnetzagentur, vielen bekannt aus der Aufsicht über Telekommunikations- und Energienetze, als zentrale Behörde über den AI Act; die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, nimmt seit Ende Juli 2026 Beschwerden zu fehlender KI-Kennzeichnung entgegen. Wettbewerber können eine fehlende Kennzeichnung außerdem abmahnen, also außergerichtlich Unterlassung und Kostenerstattung verlangen. Bei reinen Online-Kennzeichnungsverstößen ist der Ersatz der Abmahnkosten für Mitbewerber allerdings ausgeschlossen (§ 13 Abs. 4 UWG), soweit die KI-Kennzeichnung darunterfällt; die Einzelheiten stehen in Was ein Verstoß kostet.
Drei Wege im Vergleich: Was hält, wenn es darauf ankommt?
| Nur sichtbares Label | Nur Markierung des KI-Tools | mintys by on:mint | |
|---|---|---|---|
| Sichtbare Offenlegung, deine Pflicht als Betreiber (Art. 50 Abs. 4 AI Act) | Abgedeckt | Fehlt | Abgedeckt |
| Maschinenlesbare Markierung in der Datei (Art. 50 Abs. 2 AI Act, nach C2PA) | Fehlt | AbgedecktDurch den Anbieter, solange die Metadaten erhalten bleiben. | Abgedeckt |
| Kennzeichnung überlebt Upload, Screenshot und Bearbeitung | TeilweiseDas Label kann abgeschnitten oder entfernt werden. | FehltMetadaten gehen dabei meist verloren. | AbgedecktUnsichtbares Wasserzeichen in den Bildpunkten. |
| Nachweis, wann und von wem gekennzeichnet wurde | Fehlt | TeilweiseNur bei intakten Metadaten. | Abgedeckt |
| Vorgehen nach dem Code of Practice der EU dokumentiert | Fehlt | Fehlt | Abgedeckt |
| Risiko von Abmahnung und Bußgeld | BleibtSobald das Label entfernt wird und kein Nachweis existiert. | HochDeine Offenlegungspflicht bleibt unerfüllt. | GeringUmgesetzt und belegt. |
Sichtbare Offenlegung, deine Pflicht als Betreiber (Art. 50 Abs. 4 AI Act)
- Nur sichtbares Label
- Abgedeckt
- Nur Markierung des KI-Tools
- Fehlt
- mintys by on:mint
- Abgedeckt
Maschinenlesbare Markierung in der Datei (Art. 50 Abs. 2 AI Act, nach C2PA)
- Nur sichtbares Label
- Fehlt
- Nur Markierung des KI-Tools
- Abgedeckt
- Durch den Anbieter, solange die Metadaten erhalten bleiben.
- mintys by on:mint
- Abgedeckt
Kennzeichnung überlebt Upload, Screenshot und Bearbeitung
- Nur sichtbares Label
- Teilweise
- Das Label kann abgeschnitten oder entfernt werden.
- Nur Markierung des KI-Tools
- Fehlt
- Metadaten gehen dabei meist verloren.
- mintys by on:mint
- Abgedeckt
- Unsichtbares Wasserzeichen in den Bildpunkten.
Nachweis, wann und von wem gekennzeichnet wurde
- Nur sichtbares Label
- Fehlt
- Nur Markierung des KI-Tools
- Teilweise
- Nur bei intakten Metadaten.
- mintys by on:mint
- Abgedeckt
Vorgehen nach dem Code of Practice der EU dokumentiert
- Nur sichtbares Label
- Fehlt
- Nur Markierung des KI-Tools
- Fehlt
- mintys by on:mint
- Abgedeckt
Risiko von Abmahnung und Bußgeld
- Nur sichtbares Label
- Bleibt
- Sobald das Label entfernt wird und kein Nachweis existiert.
- Nur Markierung des KI-Tools
- Hoch
- Deine Offenlegungspflicht bleibt unerfüllt.
- mintys by on:mint
- Gering
- Umgesetzt und belegt.
Bleibt der Nachweis. Kommt es zum Streit, zählt, was du belegen kannst: dass ein Bild gekennzeichnet war, auch nachdem es geteilt oder neu hochgeladen wurde. Dafür haben wir mintys gebaut, die KI-Kennzeichnungslösung von on:mint. mintys setzt das sichtbare Label direkt an dein Bild: auf Wunsch in deinem Corporate Design und in der passenden Größe für jedes Motiv. Wechselt das Format, etwa vom Hoch- ins Querformat, bleibt das Label konsistent an seinem Platz.
Dasselbe Label trägt mintys zusätzlich maschinenlesbar in die Metadaten des Bildes ein, nach C2PA, einem offenen Standard für Herkunftsangaben direkt in der Datei. Ein unsichtbares Wasserzeichen sichert beides ab. Es sitzt in den Bildpunkten selbst, nicht in den Metadaten, und übersteht deshalb Zuschnitt, Kompression und erneutes Hochladen. Entfernt also jemand das sichtbare Label oder löscht eine Plattform die Metadaten, bleibt nachweisbar, wann und von wem dieses Bild gekennzeichnet wurde. So entsteht ein digitaler Pass für dein Bild, der gegen unbemerkte Veränderungen abgesichert ist und dokumentiert, dass die Kennzeichnung gesetzt wurde.
Hinter dem Werkzeug steht eine Verpflichtung: on:mint hat den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content unterzeichnet, den auf EU-Ebene entwickelten Verhaltenskodex zur Umsetzung dieser Transparenzpflichten. Nach den Leitlinien der Kommission ist die Orientierung an einem solchen Kodex ein einfacher und vorhersehbarer Weg, die Einhaltung der Pflichten zu belegen. Wer darauf verzichtet, muss damit rechnen, dass Aufsichtsbehörden mehr Informationen anfordern. Mit mintys kennzeichnest du nach den Verfahren dieses Kodex. mintys unterstützt dich außerdem bei der Einschätzung, ob ein Bild überhaupt kennzeichnungspflichtig ist. So labelst du nur, was gelabelt werden muss.
Nur die Kombination aus sichtbarem Label, maschinenlesbarer Markierung und unsichtbarem Wasserzeichen setzt deine Offenlegungspflicht nach dem AI Act so um, dass sie Upload und Bearbeitung übersteht und sich belegen lässt. Genau dabei unterstützt dich mintys. Sichtbar kennzeichnen nach Art. 50 AI Act, Nachweis inklusive: Jetzt KI-Bilder kennzeichnen
Lieber erst prüfen, was für dich gilt?
Zum SelbsttestHäufig gestellte Fragen
Mein KI-Tool markiert Bilder schon automatisch. Reicht das?
Nein. Die maschinenlesbare Markierung ist die Pflicht des Toolanbieters. Deine sichtbare Offenlegung als Betreiber bleibt daneben bestehen. Prüfe deshalb deinen Veröffentlichungsprozess, statt dich auf das Tool zu verlassen.
Reicht es, wenn die Plattform mein KI-Bild automatisch kennzeichnet?
Nein. Die Pflicht liegt bei dir als Betreiber und lässt sich nicht auf Plattformen auslagern. Plattformen, die fremde Inhalte nur verbreiten, sind nach den Leitlinien der Kommission keine Betreiber. Ihre Labels sind freiwillig und greifen nur, wenn die Plattform KI-Signale in der Datei erkennt oder Nutzer den Einsatz selbst angeben. Metas „AI info“-Hinweis etwa bleibt aus, wenn Metadaten beim Bearbeiten verloren gegangen sind. Verantwortlich bist du dann trotzdem. Prüfe und kennzeichne deshalb jedes Bild und jedes Video selbst, bevor du es veröffentlichst.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI-Texte?
Für Texte gilt eine eigene Regel: Offenlegen muss, wer KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft oder redaktionell kontrolliert hat und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt. Diese Ausnahme gilt nur für Texte, nicht für Bilder.
Müssen ältere KI-Bilder nachträglich gekennzeichnet werden?
Nein. Bilder, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Maßgeblich ist bei Bildern der Zeitpunkt der Erzeugung oder Bearbeitung. Die EU-Kommission empfiehlt die Kennzeichnung solcher Altbestände aber, soweit der Aufwand verhältnismäßig bleibt.
Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?
Zentrale Aufsichtsbehörde für den AI Act ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Daneben nimmt die Wettbewerbszentrale Beschwerden zu fehlender KI-Kennzeichnung entgegen.
Gilt die Pflicht auch für Freiberufler und Einzelunternehmer?
Ja. Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung nutzt. Ausgenommen ist nur die rein private Nutzung.
Wie weise ich bei einer Behördenanfrage oder Abmahnung nach, dass ein Bild gekennzeichnet war?
Mit einer Dokumentation, die das sichtbare Label fest mit der Datei verknüpft. Genau das fehlt normalerweise: Sichtbares Label und Metadaten sind zwei getrennte Ebenen, und ob ein Label gesetzt war, hält niemand fest. mintys schließt diese Lücke. Es schreibt die Kennzeichnung, auch für ganze Bild- und Videoserien auf einmal, in die C2PA-Metadaten der Datei und sichert diese Dokumentation gegen unbemerkte Veränderungen ab. So liegt alles an einem Ort: das Bild, das Label, die Bild-Infos und der Zeitpunkt. Kommt eine Anfrage der Aufsicht oder eine Abmahnung, legst du einfach in wenigen Klicks den Nachweis vor.


